Offener Brief der Initiative für Frieden in Kurdistan zur Ausladung aus der Veranstaltungsreihe „Internationale Wochen gegen Rassismus – Solidarität. Grenzenlos.!“

Wir teilen hier den Offenen Brief der Initiative für Frieden in Kurdistan, dem UTA Frauenrat und dem Verein deutsch-kurdischer Begegnungen e.V. zur Ausladung aus der Veranstaltungsreihe „Internationale Wochen gegen Rassismus – Solidarität. Grenzenlos.!“. Außerdem findet ihr hier die Stellungnahme: “Wir lassen uns nicht kriminalisieren!”, die von dutzenden internationalistischen und antifaschistischen Initiativen und Organisationen bundesweit aus Solidarität verfasst wurde.

Offener Brief der Initiative für Frieden in Kurdistan zur Ausladung aus der Veranstaltungsreihe „Internationale Wochen gegen Rassismus – Solidarität. Grenzenlos.!“

Sehr geehrte Frau Zimmermann,
Sehr geehrter Herr Hilbert,
Sehr geehrte Bürgermeister:innen,
Werte Stiftung gegen Rassismus,
Sehr geehrte Stiftungsrät:innen,
Werte Abgeordnete und Stadträt:innen,
Liebe Freund:innen und Unterstützer:innen,

wir wenden uns an Sie, um den Umgang mit uns und unseren Freund:innen in der kurdischen Community durch die Dresdner Stadtverwaltung als lokale Organisatorin der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ anzuprangern. Dieser Umgang ist kein isolierter Vorgang und betrifft nicht allein einzelne Mitarbeitende in der Verwaltung oder der Organisation. Er ist kein Einzelfall oder Versehen. Er steht viel mehr exemplarisch für die Diskriminierung und die Kriminalisierung von Kurd:innen und die Angriffe, Verleumdungen und Einschüchterungsversuche gegen Kurd:innen in Deutschland. Er ist ein Musterbeispiel hierfür und als solches möchten wir ihn verstanden wissen.

Was ist geschehen?

Im Rahmen der diesjährigen „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ planten wir als „Initiative für Frieden in Kurdistan“ eine Veranstaltung zu dem 1994 in Hannover getöteten jungen kurdischen Aktivisten Halim Dener. Diese war zunächst (in Abhängigkeit von den Pandemieschutzbestimmungen) als Buchvorstellung in den Räumen des Dresdner Vereins deutsch-kurdischer Begegnungen e.V. geplant. Nach anfänglich positiver Rückmeldung am 02.02.2021 durch das zuständige Bürgermeisteramt der Stadt Dresden, wurde uns nur wenige Tage später am 08.02. in einer formlosen E-Mail mitgeteilt, dass unsere Veranstaltung von den IWgR ausgeschlossen wurde und dementsprechend auch nicht in das Programmheft aufgenommen werde. Zur Begründung wurde lediglich knapp auf den Verfassungsschutzbericht von 2019 verwiesen. Dort sei der Verein deutsch-kurdischer Begegnungen e.V. als Unterorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK geführt. Eine Möglichkeit zu diesen Vorwürfen Stellung zu nehmen oder weitere Gesprächsangebote erfolgten nicht. Auf diesbezügliche Gesuche unsererseits erhielten wir nie eine Antwort. Faktisch konnten wir das nur als einen Ausschluss von den Internationalen Wochen gegen Rassismus betrachten.

Warum wir dafür kein Verständnis haben:

1. Wir sind nicht nur verwundert, sondern auch wütend darüber. Für uns ist gänzlich unverständlich, wie eine ganze migrantische Community (die kurdische) von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden kann, die sich selbst das Motto „Rassismus zur Sprache bringen – Solidarisch handeln!“ gegeben hat. Es ist alles andere als „solidarisch“, Menschen die seit Jahrzehnten von Krieg, Genozid, Vertreibung und Unterdrückung betroffen sind, die Möglichkeit zur Äußerung ihrer Anliegen zu nehmen und von einer Veranstaltung auszuschließen, die genau solche Wortmeldungen ermöglichen soll. Die Stadtverwaltung nutzt hier Machtstrukturen, von denen migrantische Communities ausgeschlossen sind. Getreu dem Motto „Rassismus zur Sprache bringen“: Auch das ist Teil des rassistischen Normalzustandes!

2. Der Ausschluss seitens der Stadtverwaltung wird mit einer vermeintlichen Nähe des Vereins deutsch-kurdischer Begegnungen e.V. zur PKK begründet. Lapidar wird darauf verwiesen, dass diese in Deutschland verboten sei. Dieses Verbot steht aber nicht im luftleeren Raum. Es ist Bestandteil einer langen Kontinuität außenpolitischer Gefallen gegenüber dem türkischen Regime.
Fakt ist, dass die PKK sich mit der Türkei in einem bewaffneten Konflikt befindet, sie also eine Konfliktpartei ist und keine terroristische Organisation.
Das oberste Gericht Belgiens, der Kassationshof in Brüssel stellte bereits im März 2019 höchstrichterlich fest, dass die PKK keinerlei terroristischen Aktivitäten nachgeht und die diesbezügliche Einstufung durch die Europäische Union jeder Grundlage entbehrt.
Nicht zuletzt das Landesamt für Verfassungsschutz selbst attestiert „mehrheitlich gewaltfreien Demonstrationen und Kundgebungen“ und erwartet diesbezüglich „auch künftig keine gravierenden Abweichungen im Auftreten der Organisation“ (Verfassungsschutzbericht 2019, S. 263).

3. Wir können nicht verstehen, wie eine solche Entscheidung auf Basis einer dermaßen fadenscheinigen Begründung getroffen werden kann. Die Behauptung des Verfassungsschutzes, der Vereins deutsch-kurdischer Begegnungen (S. 261) sei eine vermeintliche PKK Unterorganisation, basiert ausschließlich auf der Beobachtung am 3. Mai 2019 sei an einem Infostand des Vereins eine Fahne der Union der Frauen aus Kurdistan in Deutschland (YJK-E) angebracht gewesen.
Wir stellen also fest: Effektiv wurden wir und die kurdische Community von den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ ausgeladen, weil vor 2 Jahren an einem Infostand des Vereins, in dessen Räumen die Veranstaltung stattgefunden hätte, eine(!) Fahne einer Organisation angebracht gewesen sein soll, der das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz unbewiesen unterstellt, der PKK nahe zu stehen. Einer Organisation wohl gemerkt, der das gleiche Amt keine illegalen Aktivitäten unterstellt, abseits von ihrer verbotenen Existenz.
Mit Verlaub: Wir können eine direktere Verbindung zwischen dem tödlichen Terror des sog. „NSU“ und dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz skizzieren!

Wir müssen also feststellen, dass die Stadtverwaltung migrantische Communities von einer Veranstaltungsreihe ausgeladen hat und das auf Grund unbelegter Behauptungen einer Institution, die nachweislich bis heute tiefe Verbindungen in das rechtsextreme Milieu pflegt und ohne deren Beteiligung, nach Einschätzung der Opferanwälte „die Mordserie des sog. NSU nicht möglich gewesen wäre“. (RA Rechtsanwalt Yavuz Narin)

Was passieren muss:

Wie eingangs erwähnt, geht es uns nicht primär um diesen einen Ausschluss an sich, sondern um seine Bedeutung in der Gesamtschau von Repression gegen prokurdische Strukturen. Der Ausschluss des Vereins deutsch-kurdischer Begegnungen e.V. und der Initiative für Frieden in Kurdistan aus den IWgR 2021 lässt sich ohnehin nicht ungeschehen machen. Unsere Forderung ist auch keine Entschuldigung für diese Repression, unsere Forderung ist ihr Ende!
Hierzu bedarf es unserer Ansicht eines offenen und ehrlichen Diskurses über die Beweggründe, über Ressentiments gegen kurdischen Aktivismus und über die Komplizenschaft zum Regime in der Türkei.
In einem ersten Schritt fordern wir deshalb die Stadtverwaltung, sowie kommunale und Landespolitik auf, öffentlich Stellung zu den folgenden Fragen zu beziehen:

1. Verstehen wir richtig, dass uns und dem Verein deutsch-kurdischer Begegnungen e.V. „Terrorismus“ bzw. Sympathie mit demselben unterstellt wird? Wie ist es mit dem antirassistischen Selbstverständnis der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ zu vereinbaren, Menschen nur auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe (in diesem Fall kurdisch) des Terrorismus zu verdächtigen und ihnen zu verbieten, sich im Rahmen einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Solidarität. Grenzenlos.“ zu äußern?

2. Wie kann es sein, dass sich dabei kritiklos auf die Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz bezogen wird? Welche Rolle haben in der diesbezüglichen Einschätzung die Verbindungen zwischen dieser Behörde und dem NSU und anderer rechter Terrornetzwerke gespielt? (nachzulesen etwa in den Abschlussberichten der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Sachsen und Thüringen)

3. Das LfV Sachsen bezeichnet folgende Themen als „bestimmend für die Aktivitäten der PKK in Sachsen“:

    das Schicksal, insbesondere die Haftbedingungen [22 Jahre Isolationshaft, psychische und physische Folter] des in der Türkei inhaftierten Abdullah ÖCALAN
    das [brutale] militärische Vorgehen des türkischen Staates in den kurdischen Siedlungsgebieten
    die repressiven Maßnahmen der türkischen Regierung gegen die PKK und ihr nahe-stehende Organisationen und Parteien

Welches dieser Anliegen, soll Ihrer Ansicht nach illegitim oder gar verfassungsfeindlich sein und inwiefern?

4. Das LfV Sachsen sieht die folgenden Tätigkeiten als „Schwerpunkt der Aktivitäten [der PKK] in Deutschland und Europa: Demonstrationen und Kundgebungen, Podiumsdiskussionen, Unterschriftenkampagnen, Hungerstreiks und Mahnwachen.“
Welche dieser Tätigkeiten sind, Ihrer Ansicht nach „terroristischer“ oder „krimineller“ Natur und warum?

5. Wie ist es zu erklären, dass kurdische Kampfverbände gut genug waren, um für Europa und die gesamte Welt die Barbarei des sog. „IS“ in Syrien und dem Irak zu bekämpfen und tausende Zivilist:innen vor Massakern zu retten, heute aber die Symbole und Schwesterorganisationen eben dieser Verbände in Europa (auch in Deutschland) als terroristisch verboten sind?

6. Kern der kurdischen Anliegen ist die Selbstbestimmung nach den Prinzipien, die im Gesellschaftsvertrag, der demokratischen Konföderation von Nordsyrien festgehalten sind. Welche dieser Prinzipien (z.B. Basisdemokratie, Ökologie, friedliche Koexistenz und Geschwisterlichkeit aller ethnischen & religiösen Gruppen, Frauenbefreiung und Geschlechtergerechtigkeit etc.) stehen in Widerspruch zu den Ansprüchen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“? (der Gesellschaftsvertrag kann hier vollständig nachgelesen werden)

7. Wie ist Ihre Position zu Masseninhaftierungen, Mordanschlägen durch den Geheimdienst, Folter, Krieg, Vertreibung und Massakern durch den türkischen Staat / das türkische Militär gegen die Zivilbevölkerung in den kurdischen Siedlungsgebieten (und anderswo), sowie in Nordsyrien und dem Nordirak? Inwiefern ist die Rolle der kurdischen Bewegung und die der PKK in diesem Umfeld die einer „terroristischen Organisation im Ausland“ und wie unterscheidet sich diese von der einer Konfliktpartei in einem Bürgerkrieg?

Alle diese Anliegen sind keine allein kurdischen. Sie sind ein Kampf, um Frieden und Demokratie in der Region, um Selbstbestimmung und Freiheit, um eine bessere und gerechtere Welt.
Wir alle schulden den Menschen und Organisationen, die diesen Kampf führen nicht Misstrauen und Repression, sondern Respekt, Anerkennung und Dank.
Das absolut Mindeste, das wir aber verlangen können, ist eine Entschuldigung an unsere Freund:innen des Dresdner Vereins deutsch-kurdischer Begegnungen, des UTA Frauenrats (der Ähnliches auch schon erleben musste) und der gesamten kurdischen Community, in Dresden und darüber hinaus. Wenn Sie Akteur:innen kontaktieren oder unterstützen möchten, bieten wir hiermit gern jederzeit unsere Hilfe bei der Vermittlung an.

Wir freuen uns, auf Ihre Stellungnahme
Hochachtungsvoll

Initiative für Frieden in Kurdistan
UTA Frauenrat
Verein deutsch-kurdischer Begegnungen e.V.