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#1 Deutsches Feindstrafrecht gegen Kurd*innen

1. Februar 2018 @ 19:00 - 21:30

Referent: Rechtsanwalt Lukas Theune
01. Februar 2017 / 19:00 Uhr
Internationalistisches Zentrum Dresden (Riesaer Straße 32)

Während in der Türkei Rechtsstaat und Demokratie abgebaut werden und die Regierung unnachgiebig die Opposition verfolgt, unterstützt die Bundesregierung die Politik von Präsidenten Erdogan und der regierenden AKP. Anstatt wie jüngst ein belgisches Gericht die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als Partei eines bewaffneten Konflikts anzuerkennen, verfolgt die Bundesregierung alle Strukturen, die sie der PKK zuordnet. 2017 wurde das deutsche PKK-Verbot sogar noch ausgeweitet und das Zeigen von Symbolen der syrisch-kurdischen YPG und YPJ verboten.

In Berlin wurde kürzlich Hidir Yildirim zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und 9 Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, für die PKK in Sachsen tätig gewesen zu sein. Zur Anwendung kam § 129b, Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Hern Yildirim wurden dabei keinen eigene Straftaten vorgeworfen. Er wurde verurteilt, weil er Demos, politische
Veranstaltungen und Festivals mitorganisiert hatte.

Über das Strafverfahren gegen ihn und den § 129b im Allgemeinen wird sein Anwalt Lukas Theune berichten.

Veranstaltungsort

Internationalistisches Zentrum
Heidestraße 1
Dresden, 01127
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