Verhalten und Miteinander im Workadventure des Internationalismus Festival°2

Wir wünschen uns von allen Teilnehmenden einen solidarischen und respektvollen Umgang miteinander. Wir benutzen Workadventure, damit die Begegnungen trotz der Online-Umsetzung leichter fallen. Dass bedeutet aber nicht, das jede*r Teilnehmende das auch immer möchte. Auch wenn alles spielerisch wirkt, sind es doch echte Menschen hinter den Avataren!

Wenn ihr nicht automatisch mit anderen Avataren in Sicht- und Hörkontakt kommen wollt, dann könnt ihr eure Kamera und Mikrophon im Workadventure dauerhaft ausschalten und dann freigeben, wenn ihr sie benutzen wollt.

Zudem könnt ihr Avatare melden und blockieren. Blockt ihr einen Avatar, dann kann dieser euch nicht weiter kontaktieren und die Kameras und Mikrofone gehen nicht automatisch an, wenn ihr an einem Ort seid. Wenn ihr einen Avatar meldet beziehungsweise reportet, werden direkt unsere Administrator*innen informiert und wir können die Avatare und damit auch die Personen, die sich fehlverhalten aus dem Workadventure ausschließen.

Dafür müsst ihr im Privatkontakt mit der entsprechenden Person entweder im Chat auf “report” klicken oder im Videobild auf die kleine rote Fahne unten rechts im Bild. Wichtig ist, dass ihr dabei Namen des Avatars und Grund für eure Meldung angebt, damit wir darauf reagieren können.

Wenn ihr mit einer Person von der Festival Orga reden wollt, dann meldet euch gern am Infopoint. Wenn ihr euch gestört fühlt, sich jemand schlecht verhält, ihr Hilfe braucht oder Ähnliches, versuchen wir euch dort bestmöglich zu helfen.

Für die gesamte Zeit vom 2.-6.Juni gilt folgende Ausschlussklausel:

Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der neonazistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch sexistische, rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser zu verweisen.