Aktionspaket von „Sachsens Demokratie“ | „Polizeigesetz stoppen!“ gegen das sächsische Polizeigesetz.

Aufruf des Bündnisses Sachsens Demokratie | Polizeigesetz stoppen!

Am 18.9.2018 soll das Kabinett den Gesetzesentwurf zum neuen sächsischen Polizeigesetz dem Landtag übergeben. Dieser Gesetzesentwurf beeinträchtig in naher Zukunft unser aller Leben und ist ein mächtiges Instrument für die Regierenden, unsere Meschen- und Bürger*innenrechte auszuhöhlen. Der Rechtsruck wird mit dieser autoritären Innen- und Sicherheitspolitk weiter befeuert. Emanzipatorischer Protest, sowie alle Menschen, die bereits jetzt aus „der Norm“ fallen, können mit diesen Gesetzen leicht überwacht, in ihrer Freiheit eingeschränkt und kriminalisiert werden.

Dies können wir nicht unkommentiert lassen. Wir müssen unseren Unmut auf die Straße bringen! Daher haben wir ein Aktionspaket für euch geschnürt: Wir halten der „abstrakten Gefahr“ unseren konkreten Widerstand und unsere Solidarität entgegen.

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Überwachungsstaat Sachsen

Folgende Einladung zu einem Treffen haben wir per Mail von Critique and Act Dresden erhalten und laden euch auf diesem Wege mit ein.

– zur Änderung des neuen Polizeigesetzes –

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Wir laden euch am 09.03. 18 Uhr in den Konferenzraum des Coloradio (Riesaerstraße 32) in Dresden ein. Bitte leitet diese Mail weiter. Es handelt sich um ein offenes Treffen. Jede*r soll sich einbringen und beteiligen können.
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Am 27. Februar sollte der Gesetzentwurf für das neue Polizeigesetze dem Kabinett vorgelegt werden. Dies ist aus unbekannten Gründen nicht passiert. Laut Berichten der Sächsischen Zeitung [1] ist das Gesetzt nach dem Willen von CDU und SPD jedoch so gut wie beschlossen. So geht es bei den Entwürfen nur noch um Detailfragen. Wie immer ist der Deckmantel zum Abbau unserer Grundrechte die um sich greifende Terrorhysterie, Kriminalitätsbekämpfung und die Wahrung der “größtmöglichen Sicherheit der Bürger” (laute SZ-Bericht: ein Innenexperte der SPD-Landtagsfraktion). SPD und CDU wollen die Befugnisse der sächsischen Polizei maßgeblich erweitern. Das heißt: Erweiterung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, Bodycams (Körperkameras) für Polizist*innen, Einsatz von Gesichtserkennungssoftware, mobile und feste KfZ-Kennzeichen-Scanner, Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung, Einsatz des Staatstrojaners, elektronische Fußfesseln, Kontaktverbote für bestimmte Personengruppen usw. Ob es wie in Bayern eine Form des Unterbindungsgewahrsams für sog. Störer (§ 17 Abs. 2 c PAG) [2] geben wird, ist uns bisher nicht bekannt.

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